Werkhof

Standort
Wiesenstr. 16, 78136 Schonach, Tel. (0 77 22) 12 70, Fax (0 77 22) 86 94 43
Mitarbeiter
Im Werkhof/Wasserwerk der Gemeinde Schonach sind 9 Mitarbeiter beschäftigt, die sich auf die Bereiche Werkhof (mit Werkstatt), Wasserwerk, Friedhof, Kuranlagen, Schwimmbad und Skilifte aufteilen.

Aufgabenbereich
Durch den Werkhof werden die Einrichtungen und Anlagen der Gemeinde Schonach betreut.
Hauptschwerpunkte sind z. B.
  • Straßenunterhaltung und Straßenreinigung
  • Winterdienst
  • Kanalunterhaltung
  • Kontrolle und Unterhaltung der Kinderspielplätze
  • Pflege und Unterhaltung der Grünanlagen
  • Betreuung des Friedhofes
  • Unterhaltung und Betrieb des Schwimmbades
  • Unterhaltung des Gemeindefuhrparks einschl. Feuerwehrfahrzeuge
  • Landschaftspflege, Forstarbeiten
  • Gewässerhaltung und Überwachung
  • innerörtliche Verkehrsbeschilderung
  • Unterhaltungsarbeiten an Gemeindegebäuden
  • Unterhaltung und Pflege von Kureinrichtungen und Anlagen
  • Betreung der Skilifte, Loipen und Sprungschanzen
  • Wasserversorgung

Winterdienst
Der Winterdienst wird federführend über die Gemeinde Schonach, Einsatzleitung Ortsbauamt,
durchgeführt. Die Einsätze werden über unseren Vorarbeiter, Herrn Hubert Duffner, koordiniert.
Es werden verschiedene gemeindeeigene Winterdienstfahrzeuge eingesetzt:
  • Unimog mit Schneepflug und Streueinrichtung
  • zwei Schneefräsen und eine Seitenfräse
  • Bagger mit Leichtgutschaufel
Unterstützt werden unsere Mitarbeiter durch zusätzlich eingesetzte Fremdfahrzeuge.
 
Das Gemeindegebiet ist in verschiedene Räumbezirke aufgeteilt: 
  • Räumbezirk I    Hubert Duffner
  • Räumbezirk II   Axel Hettich (Fremdfahrzeug)
  • Räumbezirk III  Sebastian Burger (Fremdfahrzeug)
  • Räumbezirk IV  Emilian Kienzler (Fremdfahrzeug)
  • Räumbezirk V   Hubert Dold (Fremdfahrzeug)
  • Räumbezirk VI  Georg Neumaier (Fremdfahrzeug) 
Der Winterdienst beginnt je nach Wetterlagen zwischen 4.00 bzw. 4.30 Uhr morgens und endet in der Regel gegen 21.00 Uhr. Bei extremer Wetterlage erfolgt der Einsatz nach Bedarf.

Räum- und Streupflicht
Für die Gemeinde Schonach wurde eine Räum- und Streupflichtverordnung erlassen. Danach sind die Straßenanlieger/Grundstückseigentümer verpflichtet, den Gehweg zu räumen und zu streuen. Falls kein Gehweg vorhanden ist, muss eine seitliche Fläche am Rand der Fahrbahn in einer Breite von 1,00 m geräumt bzw. gestreut werden. Die Gehwege müssen ab 6.30 Uhr, an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen bis 7.00 Uhr geräumt und gestreut werden. Die Räum- und Streupflicht endet um 21.00 Uhr.

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